AGB

I. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1. Die Erbringung von Dienstleistungen und Werken in den Bereichen Webentwicklung, Websicherheit, Fotografie und Videografie sowie die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

1.2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.3. „Werke“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte und Dienstleistungen, insbesondere Lichtbilder, Videoaufnahmen, Grafiken, Quellcodes, Webseiten, Datenbanken, Sicherheitskonzepte und sonstige digitale oder analoge Arbeitsergebnisse.

II. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an allen von ihm erstellten Werken (Fotos, Videos, Software, Designs etc.) nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.2. Im Bereich Foto- und Videografie überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

2.3. Im Bereich Webentwicklung erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung das einfache Nutzungsrecht an den individuell für ihn erstellten Design-Elementen und Inhalten zur Nutzung auf dem vereinbarten Webprojekt. An Standard-Code-Bibliotheken, Frameworks oder eigens entwickelten Modulen/Plugins verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer; der Auftraggeber erhält hieran ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht.

2.4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen auf den Auftraggeber über.

2.5. Im Bereich Websicherheit gewährt der Auftragnehmer keine Rechte an intern genutzten Analyse-Tools, Skripten oder Test-Routinen, die im Rahmen von Sicherheitsprüfungen (z. B. Penetrationstests) eingesetzt werden.

2.6. Bearbeitungen von Werken (z. B. Fotomontagen, Verfremdungen, Code-Änderungen an geschützten Modulen) sowie die Weitergabe oder Veröffentlichung in bisher nicht vereinbartem Umfang bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

2.7. Der Auftragnehmer ist bei Verwertung der Werke als Urheber zu nennen (z. B. Imprint/Foto-Credit oder Webdesign-Credit im Impressum der Webseite), sofern nichts abweichendes vereinbart wurde.

2.8. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, die erstellten Werke (Fotos, Videos, Referenz-Links auf entwickelte Webseiten) im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. Bei Bild-/Videomaterial mit erkennbaren Personen erfolgt dies nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bzw. bei Vorliegen einer Einwilligung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt und Materiallöschung

3.1. Kostenvoranschläge und Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An Angeboten, Konzepten, Entwürfen und Quellcodes behält sich der Auftragnehmer alle Eigentums- und Urheberrechte vor.

3.2. Für die Leistungen wird das vereinbarte Honorar (Festpreis, Stundensatz oder Tagessatz) berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Serverkosten, Lizenzen Dritter etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Zur Bemessung von Fotohonoraren kann subsidiär die aktuelle MFM-Übersicht herangezogen werden.

3.3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte physische Datenträger, Unterlagen und das Eigentum an übergebenen Sachen im Eigentum des Auftragnehmers.

3.4. Reklamationen bezüglich der künstlerischen und geschmacklichen Gestaltung von Fotos/Videos oder des Designs von Webseiten sind nach Produktionsbeginn bzw. Abnahme ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber keine ausdrücklichen schriftlichen Vorgaben gemacht hat. Nachträgliche Änderungswünsche werden gesondert berechnet.

3.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliches im Rahmen des Auftrags entstandene Material – sowohl das an den Auftraggeber abgelieferte als auch das nicht abgelieferte Rohmaterial (z. B. RAW-Fotos, ungeschnittenes Videomaterial, Entwicklungs-Dateien, temporäre Backups oder Testdaten) – 10 Tage nach Abschluss und Auslieferung des Auftrags unwiderruflich zu löschen. Eine Pflicht zur dauerhaften Archivierung besteht nicht. Wünscht der Auftraggeber eine verlängerte Aufbewahrung oder Herausgabe von Rohdaten/Rohmaterial, ist dies vor Ablauf der 10-Tages-Frist schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

IV. Spezifische Pflichten bei Webentwicklung und Websicherheit

4.1. Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projektes erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Zugangsdaten, Serverzugänge) rechtzeitig und in digitaler Form zur Verfügung.

4.2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Bilder, Schriften, Software-Komponenten) frei von Rechten Dritter sind und rechtmäßig genutzt werden dürfen.

4.3. Sicherheitsüberprüfungen und Audits im Rahmen der Websicherheit erfolgen ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers. Der Auftraggeber versichert, Inhaber bzw. nutzungsberechtigt hinsichtlich der zu überprüfenden Systeme zu sein.

4.4. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen zur Erhöhung der IT-Sicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik. Ein 100%iger Schutz gegen neuartige, unbekannte Sicherheitslücken (Zero-Day-Exploits) oder vorsätzliche Angriffe kann technisch nicht garantiert werden.

V. Haftung

5.1. Der Auftragnehmer haftet für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5.2. Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.3. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber durch regelmäßige, eigenständige Sicherungen (Backups) sichergestellt hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

5.4. Der Versand von Datenträgern, Dokumenten oder Hardware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörungen und Ausfall

6.1. Terminabsprachen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

6.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. verspätete Zulieferung von Daten oder Rückmeldungen), erhöht sich die Vergütung entsprechend dem Mehraufwand bzw. den Wartezeiten.

6.3. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Fotografie- oder Videografie-Termin ab oder kündigt er einen Entwicklungsauftrag vor Beginn ohne Verschulden des Auftragnehmers, gilt folgendes: Bei Kündigung oder Absage bis 14 Tage vor Ausführungsbeginn werden 10 % der Auftragssumme fällig. Bei Kündigung oder Absage unter 7 Tage vor Ausführungsbeginn werden 50 % der Auftragssumme fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

6.4. Bei Fehlen einer Urheberbenennung oder bei unberechtigter Nutzung, Umgestaltung oder Weitergabe von Werken behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Schadensersatz (in der Regel in Höhe des doppelten vereinbarten bzw. üblichen Honorars) geltend zu machen.

VII. Datenschutz

Die dem Auftragnehmer mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und Daten vertraulich zu behandeln.

VIII. Schlussbestimmungen

8.1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand.

8.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.3. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass der Auftraggeber für kreative Dienstleistungen (Design, Fotografie, Videografie) unter Umständen abgabepflichtig nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist. Der Auftraggeber informiert sich hierüber eigenverantwortlich.

8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.